Allgemeines

  • Jedermann ist selbst verantwortlich für seine Waffe und seine Schüsse.
  • Das Bundesgesetz über Waffen sowie die Verordnung über Waffen sind unter allen Umständen zu respektieren.
  • Minderjährige Personen dürfen nur unter Kontrolle eines Erwachsenen schiessen.
  • Unerfahrene Schützen müssen von einem erfahrenen Schützen begleitet sein.
  • Benutzer sind verpflichtet, sich den Richtlinien des Verantwortlichen zu unterziehen.
  • Das Schiessstandunternehmen kann seine Reglemente und Öffnungszeiten jederzeit ändern.

Waffen und Munition

  • Waffen aller üblichen Kaliber werden in den dafür vorgesehenen Bereichen akzeptiert.
  • Gesperrte Waffen, wie Schnellfeuerwaffen oder Schwarzpulverwaffen, sind verboten.
  • Folgende Munition ist verboten: Leuchtpatronen, durchbohrende oder Sprengpatronen sowie Schrotpatronen.

Sicherheitsmassnahmen

  • Jede Waffe muss jederzeit als geladene Waffe betrachtet werden.
  • Folgendes ist innerhalb des Schiessstands (ausserhalb der Schiesszonen) obligatorisch :
    1. Waffen müssen geöffnet sein 2. Magazin muss entfernt und geleert sein.
  • Manipulationen dürfen nur in den Schiesszonen in Richtung Scheibe vorgenommen werden.
  • Beim Transport vom Auto bis zum Schiessstand müssen sich die Waffen in Hüllen, Koffern oder ähnlichem befinden (ausserhalb der Blicke Tritter).
  • Gehörschutz und Brille sind obligatorisch.
  • Die gleichzeitige Benutzung von mehreren Waffen auf dieselbe Scheibe ist verboten.
  • Bei Störung oder Problemen hat sich der Schütze an den Verantwortlichen zu wenden.
  • Der Zutritt zur Scheibenzone (vor den Schiessregalen) ist strengstens verboten.

Diverses

  • Schützen, welche die Reglemente nicht respektieren oder sich unangemessen aufführen, werden aufgefordert den Schiessstand zu verlassen.
  • Die Betriebsgesellschaft behält sich das Recht vor, sämtliche an einem Unfall verantwortlichen Personen, auf administrativem, straf- und zivilrechtlichem Weg zu verfolgen.

 

Die Betriebsgesellschaft
STSC 2010-2011