Allgemeines
- Jedermann ist selbst verantwortlich für seine Waffe und seine Schüsse.
- Das Bundesgesetz über Waffen sowie die Verordnung über Waffen sind unter allen Umständen zu respektieren.
- Minderjährige Personen dürfen nur unter Kontrolle eines Erwachsenen schiessen.
- Unerfahrene Schützen müssen von einem erfahrenen Schützen begleitet sein.
- Benutzer sind verpflichtet, sich den Richtlinien des Verantwortlichen zu unterziehen.
- Das Schiessstandunternehmen kann seine Reglemente und Öffnungszeiten jederzeit ändern.
Waffen und Munition
- Waffen aller üblichen Kaliber werden in den dafür vorgesehenen Bereichen akzeptiert.
- Gesperrte Waffen, wie Schnellfeuerwaffen oder Schwarzpulverwaffen, sind verboten.
- Folgende Munition ist verboten: Leuchtpatronen, durchbohrende oder Sprengpatronen sowie Schrotpatronen.
Sicherheitsmassnahmen
- Jede Waffe muss jederzeit als geladene Waffe betrachtet werden.
- Folgendes ist innerhalb des Schiessstands (ausserhalb der Schiesszonen) obligatorisch :
1. Waffen müssen geöffnet sein 2. Magazin muss entfernt und geleert sein.
- Manipulationen dürfen nur in den Schiesszonen in Richtung Scheibe vorgenommen werden.
- Beim Transport vom Auto bis zum Schiessstand müssen sich die Waffen in Hüllen, Koffern oder ähnlichem befinden (ausserhalb der Blicke Tritter).
- Gehörschutz und Brille sind obligatorisch.
- Die gleichzeitige Benutzung von mehreren Waffen auf dieselbe Scheibe ist verboten.
- Bei Störung oder Problemen hat sich der Schütze an den Verantwortlichen zu wenden.
- Der Zutritt zur Scheibenzone (vor den Schiessregalen) ist strengstens verboten.
Diverses
- Schützen, welche die Reglemente nicht respektieren oder sich unangemessen aufführen, werden aufgefordert den Schiessstand zu verlassen.
- Die Betriebsgesellschaft behält sich das Recht vor, sämtliche an einem Unfall verantwortlichen Personen, auf administrativem, straf- und zivilrechtlichem Weg zu verfolgen.
Die Betriebsgesellschaft
STSC 2010-2011





